Die Patientenverfügung


Fast jeder hat schon von einer Patientenverfügung gehört; aber nur ein winziger Bevölkerungsteil hat eine erstellt. Worum geht es genau, und weshalb ist es wichtig, eine Patientenverfügung zu erstellen? In diesem Artikel sollen diese Fragen beantwortet werden; ausserdem werden Sie über die Tragweite und den richtigen Umgang mit dieser Problematik informiert.

Was ist eine Patientenverfügung? Eine „Patientenverfügung“ ist ein geschriebenes und unterzeichnetes Dokument, in dem eine Person ihre Wünsche hinsichtlich Behandlung und Pflege aufführt, wie genau verfahren werden soll, wenn sie nicht mehr urteilsfähig ist oder sich in einem Zustand befindet, in dem sie ihren Willen nicht mehr kundtun kann. Es besteht ausserdem die Möglichkeit, eine Vertrauensperson anzugeben, die ermächtigt ist, die Entscheide über die medizinische Betreuung für den Patienten zu fällen. Eine Patientenverfügung ist im Prinzip unbeschränkt gültig. Es wird jedoch empfohlen, sie alle zwei Jahre mit dem neuen Datum zu versehen und zu unterzeichnen oder - wenn Sie sie aktualisieren möchten - eine neue zu erstellen.

Jede urteilsfähige Person kann eine Patientenverfügung erstellen. Die Verfügung ist bindend; die Ärzte und das Pflegepersonal haben die Pflicht, die Bestimmungen aus der Patientenverfügung bei einer konkreten Behandlung umzusetzen. Die Patientenverfügung beruht auf dem Grundsatz der Patientenautonomie: Der Patient hat also in seinem eigenen Interesse das Recht, Entscheide zu fällen, die seinen persönlichen Werten und Überzeugungen entsprechen.

Welche Form hat dieses Dokument? Die geschriebene Form mit Datum und Unterschrift des Patienten genügt. Es kann sich um ein ausgefülltes Formular oder ein getipptes oder handschriftliches Dokument mit Datum und Unterschrift handeln.

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Welche Fragen werden in der Patientenverfügung beantwortet?

Sie informieren über Ihre Wünsche bei der medizinischen Behandlung: Möchten Sie reanimiert werden? Sollen alle verfügbaren Massnahmen ergriffen werden, um Sie am Leben zu erhalten? Bei der Behandlung wird unterschieden, ob es sehr wahrscheinlich ist, dass die Urteilsfähigkeit wiedererlangt wird oder nicht.

Abgesehen von einfachen Fragen müssen Sie Ihre Beziehung zu Leben und Tod überdenken:

  • Ist es für mich wichtig, noch lange zu leben?
  • Wäre ich bereit, bestimmte Einschränkungen zu akzeptieren, um noch weiterleben zu können (zum Beispiel eine Abhängigkeit)?
  • Oder verzichte ich lieber darauf, einige Jahre länger zu leben, wenn ich dafür so unabhängig wie möglich bin?
  • Was bedeutet „in Würde sterben“ für mich?
  • Welche Rolle spielen meine Angehörigen / Familienmitglieder?

Um die Fragen zu beantworten, muss auch überlegt werden, was Lebensqualität für sich selbst bedeutet:

  • Was gibt meinem Leben einen Sinn?
  • Wie wichtig ist es für mich, schmerzfrei zu leben?

Diese Fragen können Ihnen dabei helfen, Ihre Wünsche zum Ausdruck zu bringen. Tatsächlich wird nicht nur mit ja oder nein geantwortet; es handelt sich um tiefere Überlegungen darüber, was man akzeptiert und zu welchem Preis.

Für wen ist das zweckmässig?

Alle können einen Patientenverfügung erstellen: Gesunde Menschen, um ihr Lebensende im Krankheitsfall zu planen oder ältere Personen im Hinblick auf kognitive Schwierigkeiten im fortgeschrittenen Alter.

Man könnte meinen, dass Menschen mit unheilbaren Krankheiten eher eine Patientenverfügung erstellen; tatsächlich haben aber nur 9% der Onkologiepatienten eine entsprechende Verfügung ausgearbeitet.

Was passiert, wenn ich keine Patientenverfügung habe?

Bei fehlenden Bestimmungen Ihrerseits werden Ihre Angehörigen und das medizinische Fachpersonal die Entscheide in der untenstehenden Reihenfolge fällen. Wenn Sie Ihrem behandelnden Arzt oder Ihren Angehörigen bereits mitgeteilt haben, wie Ihre medizinische Behandlung auszusehen hat, ist ein offizielles Dokument nicht mehr unbedingt notwendig.

Wer kann an meiner Stelle entscheiden?

Für den konkreten Fall, wenn Sie sich nicht mehr ausdrücken können, wurden durch den rechtlichen Rahmen zu Ihrer Vertretung Personen in einer bestimmten Reihenfolge festgelegt:

  1. die in der Patientenverfügung oder in einem Vorsorgeauftrag bestimmte Person (Vertrauensperson)
  2. der Beistand, dessen Aufgabe die Vertretung der Person im medizinischen Bereich ist
  3. der Ehegatte oder der eingetragene Partner, wenn er im selben Haushalt wohnt oder der Person regelmässige persönliche Unterstützung bietet*
  4. die Person, die mit der kranken Person im selben Haushalt lebt und ihr regelmässige persönliche Unterstützung bietet*
  5. die Nachkommen, wenn sie regelmässige persönliche Unterstützung bieten*
  6. die Eltern, wenn sie regelmässige persönliche Unterstützung bieten*
  7. die Geschwister, wenn sie regelmässige persönliche Unterstützung bieten*

* Es gibt kein rechtliches Konzept der „regelmässigen persönlichen Unterstützung“; mit dieser Angabe soll jedoch bewiesen werden, dass zwischen Patient und Angehörigem eine echte Beziehung bestand.

Wo soll ich meine Patientenverfügung aufbewahren?

Da gibt es verschiedene Möglichkeiten. Ziel ist es, dass Ihre Patientenverfügung bekannt ist bzw. bei Bedarf gefunden wird:

  • Sie können Ihrem Hausarzt eine Kopie geben und ihn bitten, das Vorhandensein auf Ihrer Versichertenkarte zu vermerken
  • Es ist empfehlenswert, Ihrer Vertrauensperson eine Kopie zu geben, entweder schriftlich oder über eine gesicherte digitale Plattform wie tooyoo
  • Führen Sie in Ihrer Geldbörse eine Notiz mit, auf der steht, dass Sie eine Patientenverfügung haben und auf der vermerkt ist, wo sie sich befindet und wer ihre Vertrauensperson ist

Weshalb ist das wichtig?

Es ist wichtig, weil Sie die Möglichkeit haben, Ihre Wünsche auszudrücken und dafür zu sorgen, dass sie umgesetzt werden. Sie können eine Patientenverfügung auch erstellen, um Ihren Angehörigen schwierige Entscheidungen, die häufig notfallmässig und ohne den notwendigen Abstand getroffen werden müssen, zu ersparen.

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