Ein Testament schreiben


Während einige Menschen bereits detailliert über ihr Testament nachgedacht haben, stehen andere erst ganz am Anfang ihrer Überlegungen. Dieser Artikel soll Ihnen als Leitfaden dienen und Sie über die wichtigsten Elemente informieren. Ein Testament zu schreiben ist keine einfache Aufgabe, und es gilt, bestimmte Regeln einzuhalten. Das Testament soll Ihre Familie schützen und sicherstellen, dass Ihre letzten Wünsche rund um die Erbschaft erfüllt werden, sofern diese nicht bereits gesetzlich verankert sind.

Was ist ein Testament? Ein Testament ist ein „Rechtsakt, durch den eine Person ihren letzten Willen erklärt und für die Zeit nach ihrem Tod über ihre Güter verfügt.“ Abgesehen von Gütern kann im Testament auch der Willensvollstrecker bestimmt werden.

Jede volljährige, urteilsfähige Person kann ein Testament schreiben. Sehbehinderte Personen bzw. solche, denen es nicht möglich ist, eigenhändig ein Testament zu errichten, müssen zwingend notarielle Unterstützung einholen.

Ein Paar kann nicht gemeinsam ein einziges Testament errichten, auch ein verheiratetes Paar nicht. Testamente müssen separat und individuell erstellt werden. Wenn ein Paar den Nachlass gemeinsam regeln möchte, wird ein Erbvertrag empfohlen. Bei einem Erbvertrag können sich beispielsweise Ehepartner gegenseitig bestimmte Freiheiten zugestehen, ohne Widerrufsmöglichkeit. Ein anderer Fall ist, wenn eine Person freiwillig auf ihren Pflichtteil verzichtet.

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Die verschiedenen Testamentarten

Es gibt drei Arten von Testamenten:

Eigenhändige Verfügung

Sie können Ihr Testament jederzeit ohne Notar und ohne Zeugen schreiben. Damit es rechtlich gültig ist, muss ein Testament bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • durch den Erblasser vollumfänglich handgeschrieben
  • datiert (Tag, Monat Jahr) und mit Angaben zum Ort der Niederschrift versehen
  • unterzeichnet

Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist das Testament ungültig. Es wird empfohlen, das Testament möglichst leserlich zu schreiben.

Aus Sicherheitsgründen ist es ratsam, das Testament bei einem Beamten oder Notar zu hinterlegen. Sonst laufen Sie Gefahr, es zu verlegen oder riskieren, dass es im Ernstfall nicht gefunden wird. Sie können ein Testament auch digital mit Vertrauenspersonen teilen und angeben, wo das Original aufbewahrt wird. Nach dem Schreiben eines Testaments ist das Wichtigste, dass es zu gegebener Zeit gefunden wird.

Öffentliche Verfügung

Dieses Testament wird vor einem Notar und zwei Zeugen erstellt. Der Erblasser diktiert seinen Willen dem Notar, der das Testament niederschreibt und aufbewahrt. Der Notar kann Ratschläge erteilen und die rechtliche Gültigkeit der Verfügungen prüfen. Die Zeugen bestätigen die Urteilsfähigkeit des Erblassers. Diese Form der letztwilligen Verfügung ist bei komplexen Fällen wie bei Patchwork-Familien, der Nachlassregelung in einem Unternehmen oder bei Gütern in mehreren Ländern nützlich. Es ist äusserst schwierig, diese Art von Testament anzufechten.

Mündliche Verfügung

Diese Art von Testament wird nur bei einem unmittelbar bevorstehenden Tod verwendet. Der letzte Wille wird mündlich vor zwei Zeugen bekundet. Diese müssen eine Urkunde mit Datum, den besonderen Umständen und ihrer Unterschrift bei einer Gerichtsbehörde hinterlegen.

Als Video gespeicherte bzw. per Computer geschriebene Testamente dagegen werden nicht akzeptiert. Fotokopien haben keinerlei Rechtskraft.

Weshalb ein Testament schreiben?

Es ist wichtig, ein Testament zu erstellen, denn nur so können Ihre letzten Wünsche respektiert werden. So teilen Sie Ihre Erbfolgeregelungen mit, und jeder Zweifel ist ausgeschlossen. Ohne Testament werden die Güter nach Gesetz verteilt. Wenn Sie keine direkten Nachkommen oder keinen Ehepartner haben, geht Ihr Erbe an entfernte Verwandte oder gegebenenfalls sogar an den Staat. Wenn Sie im Konkubinat leben oder wenn Ihr Partner nicht eingetragen ist, ist ein Testament äusserst wichtig, denn ohne Ihr Testament hat Ihr Konkubinatspartner keinerlei Rechte. Wenn Sie eine Ihnen nahestehende Person, die jedoch nicht mit Ihnen verwandt ist, als Erben einsetzen wollen, geht das nur testamentarisch.

Der Inhalt eines Testaments

Welche Güter?

Alle Güter, die Ihnen persönlich gehören: bewegliche (Schmuck, Sammlungen, Möbel, Fahrzeuge, Bilder usw.) und unbewegliche Sachen (Häuser, Wohnungen, Grundstücke usw.).

Gestaltung

Ein Testament sollte möglichst klar und eindeutig geschrieben sein, damit Zweifel ausgeräumt sind und kein Spielraum für Interpretationen besteht.

Dazu:

  • Ein eindeutiger Titel: „Testament“ oder „Letztwillige Verfügung“
  • Vorname und Name, Geburtsdatum, Heimatort/Nationalität, Adresse des Verfassers
  • Klare Aufzählung der Erben oder Vermächtnisnehmer (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Verwandtschaftsgrad) und der Güteraufteilung
  • Machen Sie klare Sätze und unterscheiden Sie zwischen Ihren Erben und Ihren Vermächtnisnehmern. Ansonsten kann Ihr Testament angefochten werden.
  • Eigentliche Bestimmungen
  • Ebenfalls wird empfohlen, Nettobeträge oder Prozentsatz anzugeben, um Fragen zur Besteuerung zu vermeiden.

Hier können Sie sich auch von unserem Assistenten für die Abfassung Ihres Testaments begleiten lassen.

Die Weitergaberegeln einhalten

Zuerst muss zwischen einem „Vermächtnis und dem „Einsetzen von Erben“ unterschieden werden. Erben und Vermächtnisnehmer haben nicht dieselbe rechtliche Stellung. Mit einem Vermächtnis kann ein Betrag aus dem persönlichen Vermögen einer Person oder einer Einrichtung übertragen werden, ohne dass diese als Erbe eingesetzt wird. Im Gegensatz zum Erben ist ein Vermächtnisnehmer nicht für die Schulden des Verstorbenen verantwortlich.

Die Pflichtteile müssen eingehalten werden. Dies ist der Ihren Erben von Gesetzes wegen zustehender Teil. Als pflichtteilgeschützte Erben gelten in erster Linie die Nachkommen und der überlebende Ehegatte oder der eingetragene Partner. Bei fehlenden Nachkommen haben auch die Eltern des Verstorbenen Anrecht auf einen Pflichtteil. Nach Abzug des Pflichtteils von Ihrem Vermögen bleibt der frei verfügbare Teil übrig: Diesen können Sie nach Belieben vererben. Dieser Teil entspricht normalerweise mindestens einem Viertel des Vermögens. Wenn Sie keine gesetzlichen Erben haben, können Sie Ihr gesamtes Vermögen testamentarisch einer Person oder einer Einrichtung vermachen. 

Wenn sich ein Testament nicht an die Pflichtteile hält, ist es deshalb nicht ungültig. Die pflichtteilgeschützten Erben haben jedoch das Recht, das Testament anzufechten und ihren Erbteil einzufordern. Vorausgesetzt, dass Sie keine Gesetze brechen, können Sie in Ihrem Testament all Ihre Verfügungen und Wünsche niederschreiben.

Wenn Sie Ihre persönliche Situation und die gesetzliche Erbschaftsverteilung verstehen möchten, können Sie mit den Szenarien in unserem Assistenten zur Testamentserstellung spielen.

Es ist nur in Ausnahmefällen möglich, eine Person zu enterben. Dazu muss die Insolvenz dieser Person oder ein ungebührliches Verhalten gegenüber Ihrer Familie nachgewiesen werden.

Kann man ein Testament ändern? Wenn Sie Ihr Testament ändern möchten, ist es ratsam, dies in ein neues Dokument zu schreiben, anstatt Passagen zu streichen. Bei grossen Änderungen können Sie ein neues Testament errichten und das alte widerrufen.

Ist ein Testament immer notwendig? Ein Testament bleibt bindend, da für seine Gültigkeit bestimmte Regeln eingehalten werden müssen. Viele Bestimmungen sind bereits gesetzlich geregelt, und ein Testament ist nicht immer notwendig. Im gesetzlichen Sinn ist es auch gültig, den letzten Willen in einer anderen Form auszudrücken. Sie können beispielsweise einfach ein Dokument schreiben und es mit Ihren Angehörigen teilen oder Ihre Wünsche auf einer digitalen Plattform wie tooyoo hinterlegen. Abgesehen von einer Anfechtung durch die Erben sind die in anderer Form ausgedrückten Wünsche im Sinn des Gesetzes gültig und werden von den Fachpersonen, die beim Lebensende und beim Tod involviert sind, berücksichtigt.

Mit tooyoo wird das Testament neu erfunden. Dank unserer Plattform werden Sie jederzeit begleitet. Wir haben bereits an die Fragen gedacht; Sie müssen sie nur noch beantworten. Sie können natürlich alles jederzeit problemlos ändern. Auf tooyoo finden Sie auch Themen, an die Sie vielleicht noch gar nicht gedacht haben: beispielsweise die Passwörter Ihrer sozialen Netzwerke und Ihres Computers oder Ihre Abonnemente. Mit tooyoo ist alles am selben Ort gebündelt. Sie können Ihren Angehörigen Ihre Wünsche für eine Organspende und für die Abdankungszeremonie auch vorgängig mitteilen. In diesem Fall ist ein Testament, das erst nach der Beerdigung geöffnet wird, unnötig.

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