Checkliste Todesfall

Leitfaden für die Massnahmen nach einem Todesfall

In der als PDF verfügbaren Checkliste Todesfall finden Sie alles, was nach einem Todesfall zu erledigen ist, von der Meldung des Todesfalls über die Organisation der Bestattung und das Erledigen der Formalitäten bis hin zur Nachlassregelung. 

Weiter unten auf der Seite stehen detaillierte Informationen zu den einzelnen Punkten. 

 


Vorlage als PDF herunterladen

Massnahmen und Formalitäten nach einem Todesfall in der Schweiz

  • Muss eine Todesbescheinigung beantragt werden?

    Ja, dieses Dokument ist unbedingt notwendig, um die zuständigen Behörden über den Todesfall zu informieren. Wenn sich der Todesfall in einem Krankenhaus oder Altersheim ereignet hat, wird sich das Personal um diesen Schritt kümmern.

  • Kann in der Schweiz eine Autopsie verlangt werden?

    Natürlich kann eine Autopsie verlangt werden, Autopsien werden nämlich nicht nur in Kriminalfällen durchgeführt. So können beispielsweise auch die Qualität der medizinischen Versorgung ausgewertet oder genetische Defekte untersucht werden. Eine Autopsie ist also möglich und manchmal ein wichtiger Schritt in der Trauerphase.

  • Wann und wie ist der Todesfall beim Zivilstandsamt zu melden?

    Der Todesfall muss innerhalb von zwei Tagen gemeldet werden.

    Nach Erhalt der Todesbescheinigung muss das Zivilstandsamt des Sterbeortes kontaktiert werden. Auch Bestattungsunternehmen übernehmen zuweilen diese Aufgabe.

    Je nach Kanton werden unterschiedliche Unterlagen verlangt. Idealerweise sind das:

    • Die Todesbescheinigung
    • Einen Wohnsitzbescheinigung (oder das Familienbüchlein)
    • Eine Identitätskarte oder einen Pass
    • Eine Heirats- oder Zivilstandsurkunde
    • Eine Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung (bei Ausländern)

    Einige Kantone sind nicht so anspruchsvoll wie andere und übernehmen sogar das Sammeln der notwendigen Papiere.

  • Wie ist die Bestattung zu organisieren?

    In der Schweiz hat die Bestattung 48 bis 98 Stunden nach dem Tod zu erfolgen. Je nach Region kann mit der Beerdigung bis zu 5 Tage zugewartet werden, wenn die verstorbene Person in einem Kühlraum aufbewahrt wird.

    Die Organisation der Abdankung erfolgt zusammen mit einem Bestattungsunternehmen, da nur Bestatter ermächtigt sind, Verstorbene zu transportieren.

    Im Hinblick auf die Abdankung müssen diverse Entscheide gefällt werden. Je mehr Sie über die letzten Wünsche der verstorbenen Person wissen, desto einfacher werden die Entscheide sein; ausserdem können so familieninterne Konflikte umgangen werden. Das Bestattungsunternehmen begleitet Sie bei den notwendigen Schritten.

  • Was kostet ein Todesfall?

    Die Frage ist zwar legitim; eine genaue Antwort ist jedoch unmöglich. Abgesehen von der Wahl des Bestattungsinstituts und den ihm übertragenen Aufgaben (vollständige oder teilweise Organisation) gibt es starke Schwankungen.

    Wie bereits erwähnt existieren zahlreiche Bestattungsriten, wodurch die Kosten ungeheuer variieren können.

    Bei einer gewählten Bestattungsart gibt es ausserdem unterschiedliche Dienstleistungsniveaus. So kostet ein Standardsarg rund CHF 1000; einige Modelle sind jedoch sehr viel teurer. Hier finden Sie detailliertere Schätzungen zu diesem Thema.

  • Welche weiteren Formalitäten gibt es im Zusammenhang mit einem Todesfall?

    Abgesehen von der Todesfallmeldung an die Behörden gibt es zahlreiche im Todesfall zu benachrichtigende Einrichtungen. Hier eine Liste:

    • Wohneigentümer / Liegenschaftsverwaltung
    • Arbeitgeber / Pensionskasse
    • Bank
    • Versicherungsgesellschaften (Krankenkasse, Lebens- und Unfallversicherung usw.)
    • AHV
    • Steuerbehörde
    • Motorfahrzeugkontrolle
    • Vereine und Clubs, in denen die verstorbene Person Mitglied war
    • Zeitungen, die die verstorbene Person abonniert hatte
    • Von der verstorbenen Person genutzte IT- und Webdienste
    • Telefongesellschaft
  • Wie sieht es mit der Verwaltung von Online-Konten aus?

    Auch dieser virtuelle Teil muss berücksichtigt werden. Dabei ist das Ausmass dieser Aufgabe nicht immer offensichtlich. Wenn die verstorbene Person Angaben zu ihren Konten mit den Zugriffsinformationen hinterlegt hat, ist eine Kündigung sehr einfach. Andernfalls ist die Aufgabe schwieriger, da jede Einrichtung separat angeschrieben werden muss und sich die jeweiligen Löschungsregeln stark voneinander unterscheiden. In den meisten Fällen kann die Schliessung eines Online-Kontos beantragt werden, beispielsweise bei Twitter, Apple und Facebook. Die damit verbundenen Daten werden jedoch nicht übermittelt.

    Somit verschwinden Fotos, Videos und andere Unterlagen. Es kann sich um administrative Unterlagen oder um Erinnerungen handeln.

  • Kann für den eigenen Tod vorgesorgt werden?

    Natürlich, und es ist sogar sehr zu empfehlen. Das Schlüsselwort heisst: vorausplanen.

    Das System in der Schweiz mit seinen regionalen Eigenheiten ist komplex, und die entsprechenden Massnahmen (Notar, Bestattungsunternehmen usw.) können teuer werden.

    Ausserdem muss alles schnell erfolgen (zwei bis vier Tage für die Organisation der Bestattung), und das in einem Moment, der eigentlich der Besinnung und der Trauer gewidmet sein sollte.

    Eines ist ganz klar: Verschiedene Schritte und Massnahmen können bereits vor dem Tod geplant werden. So wird auch sichergestellt, dass die eigenen Wünsche im Fall einer Handlungsunfähigkeit oder bei medizinischen Notfällen respektiert werden.

    Anhand klarer Angaben und Verfügungen werden Spannungen und Missverständnisse zwischen den Angehörigen aufgrund unterschiedlicher Auslegungen verhindert.

    Für den eigenen Tod vorausplanen tut man für sich, vor allem aber auch für die Angehörigen.