Einen Vorsorgeauftrag erstellen


Wir sind es gewohnt, über unsere wichtigsten persönlichen Angelegenheiten selbst zu bestimmen: was wir mit unserem Geld machen wollen, wie wir unser tägliches Leben gestalten und wie wir leben möchten. Wir alle können uns jedoch in einer Situation wiederfinden, in der wir nicht mehr selbst entscheiden können, beispielsweise nach einem schweren Unfall. In diesem Fall müssen andere an unserer Stelle entscheiden.

Der Vorsorgeauftrag wurde 2013 mit dem neuen Erwachsenenschutzrecht ins Leben gerufen, um dieser Situation gerecht zu werden. Leider ist er noch nicht sehr etabliert. Wozu dient er, wie erstellt man ihn, und was ist der Unterschied zu einer Vollmacht? Wir beantworten Ihre Fragen.

Erstellen Sie einen Vorsorgeauftrag eifnach und kostenfrei auf tooyoo.

Was ist ein Vorsorgeauftrag?

Mit einem Vorsorgeauftrag kann eine Vertrauensperson damit betraut werden, zu handeln, wenn wir nicht mehr urteilsfähig und somit nicht mehr handlungsfähig sind. Der Auftrag kann einer natürlichen oder einer juristischen Person wie einer Bank oder einer Einrichtung übergeben werden. Im Auftrag kann auch eine Vertretung bestimmt werden, für den Fall, dass die beauftragte Person ablehnt oder den Auftrag kündigt.

Der Vorsorgeauftrag kann allgemein gehalten sein und die persönliche Betreuung, die Vermögensverwaltung und die Vertretung bei juristischen Angelegenheiten umfassen. Er kann auf bestimmte Gebiete und Tätigkeiten beschränkt sein. Der Auftrag kann auch konkrete Anweisungen über die Art und Weise, wie die beauftragte Person ihre Aufgaben auszuführen hat, enthalten.

Welche Form muss der Vorsorgeauftrag haben, um gültig zu sein?

Um einen Vorsorgeauftrag zu erstellen, müssen Sie handlungsfähig sein: volljährig und urteilsfähig. Der Vorsorgeauftrag ist eigenhändig zu errichten (von der auftraggebenden Person von Anfang bis Ende von Hand niedergeschrieben, datiert und unterzeichnet) oder öffentlich zu beurkunden (vor einem Notar).

Die Form des Vorsorgeauftrags ist identisch mit jener des Testaments. Grund für die strengen Formvorschriften sind die grossen Auswirkungen. So soll vermieden werden, dass eine ältere Person ein von einer Drittperson verfasstes Dokument unterzeichnet, ohne den Inhalt verstanden zu haben.

Wenn die Person nicht mehr selber schreiben kann, muss der Vorsorgeauftrag von einem Notar erstellt und beglaubigt werden. Ausserdem ist es sinnvoll, sich bei komplexen finanziellen oder familiären Situationen rechtlich beraten zu lassen.

Wozu brauche ich einen Vorsorgeauftrag?

Im Vorsorgeauftrag definieren Sie genau, wen Sie mit welchen Aufgaben betrauen. Ehegatten und eingetragene Partner brauchen keinen Auftrag für die persönliche Unterstützung (z. B. medizinische Entscheide) und juristische Transaktionen (z. B. Zahlungen, Versicherungen), da sie automatisch befugt sind, diese Entscheide zu fällen. Für die ausserordentliche Vermögensverwaltung jedoch benötigen sogar Ehegatten und eingetragene Partner einen Vorsorgeauftrag, beispielsweise für den Kauf oder Verkauf von Immobilien, eines Geschäfts oder von Wertpapieren.

Sie brauchen einen Vorsorgeauftrag, wenn:

  • Sie möchten, dass Ihr Ehegatte oder Ihr eingetragener Partner Sie in Rechtshandlungen im Rahmen der ausserordentlichen Vermögensverwaltung vertritt. Beim Fehlen eines Vorsorgeauftrags muss die Zustimmung der Erwachsenenschutzbehörde eingeholt werden.
  • Sie die Ausübung des Vertretungsrechts nicht Ihrem Ehegatten oder eingetragenen Partner, sondern einer anderen Person übertragen möchten.
  • Sie im Konkubinat leben, verwitwet oder ledig sind und keine Beistandschaft wünschen.

Was ist der Unterschied zu einer Vollmacht?

Wenn eine Person noch urteilsfähig ist, ihre Angelegenheiten jedoch nicht mehr selber verwalten kann, ist eine Vollmacht sinnvoll. Banken, die Post, Versicherungen, die AHV, die Krankenkassen und die Steuerbehörde stellen ihre eigenen Formulare zur Verfügung. Eine Person, deren Handlungs- und Urteilsfähigkeit langsam schwindet, bleibt so trotzdem in der Lage, selber zu handeln.

Wie schreibe ich den Vorsorgeauftrag?

Im Auftrag müssen die der beauftragten Person übertragenen Aufgaben möglichst präzise aufgeführt werden. Ausserdem ist es empfehlenswert, die Entlöhnung dieser natürlichen oder juristischen Person festzulegen, insbesondere wenn Sie eine Bank oder eine Einrichtung beauftragen.

Sie können mehrere beauftragte Personen aufführen, falls die erste Person diese Rolle nicht übernehmen kann.

Um Ihnen die Aufgabe zu erleichtern, haben wir eine Vorlage eines Vorsorgeauftrags vorbereitet, die Sie hier finden (Vorlage).

Wann tritt der Vorsorgeauftrag in Kraft?

Die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) validiert den Vorsorgeauftrag. Sie prüft, ob der Auftrag korrekt errichtet wurde, ob die betroffene Person tatsächlich nicht mehr urteilsfähig ist und ob die beauftragte Person in der Lage ist, den Auftrag zu übernehmen.

Wo kann ich meinen Vorsorgeauftrag speichern und hinterlegen?

Sie können die Errichtung und den Aufbewahrungsort Ihres Vorsorgeauftrags im Personenstandsregister eintragen lassen. Es ist empfehlenswert, diese Eintragung vornehmen zu lassen, um der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ihre Aufgabe zu erleichtern, wenn Sie handlungsunfähig werden sollten. Die Eintragung kostet CHF 75.-. Für jede Änderung oder Löschung werden erneut CHF 75.- in Rechnung gestellt.

Es ist ebenfalls sinnvoll, der beauftragten Person eine Kopie des Vorsorgeauftrags zu übergeben, beispielsweise auf einer gesicherten Plattform wie tooyoo.

Vorsorgeauftrag Vorlage herunterladen