Die Finanzierung eines Todesfalls – oder der Verlust eines geliebten Menschen


Der Tod einer nahestehenden Person ist immer ein schwerer Schlag für die Hinterbliebenen. Man muss nicht nur mit seinen Emotionen zurechtkommen, sondern es stellen sich rasch auch praktische und vor allem finanzielle Fragen. Da kann es einem schon mal schwerfallen, alles Notwendige zu veranlassen. Deshalb wäre es gut zu wissen, welche Kosten bei einem Todesfall auf einen zukommen und wie man diese in Grenzen halten kann.

Wie fast alles im Leben ist auch der Tod nicht gratis. Wer noch nie mit dem Tod eines Angehörigen konfrontiert war, wird sich der Kosten eines Todesfalls meistens erst dann bewusst, wenn es soweit ist. Abgesehen von den Kosten ist auch viel Administratives zu erledigen, und all dies kommt zur emotionalen Belastung noch dazu.

Ein Blick auf die Schweizer Gesetzgebung lässt erahnen, welche Kosten bei einem Todesfall entstehen. Eine einfache Faustregel: Die Erben treten an die Stelle der verstorbenen Person. Der Status als Erbe ist mit Rechten, aber auch mit Pflichten verbunden. Konkret sind die Erben verpflichtet, sowohl die Kosten rund um den Todesfall als auch alle ausstehenden Rechnungen der verstorbenen Person zu bezahlen. Anschliessend können ihnen die Kosten (wenn möglich) aus dem Vermögen der verstorbenen Person zurückerstattet werden.

Hinzu kommt noch das Konfliktpotenzial des Geldes. Wir alle haben eine ganz eigene Beziehung zu finanziellen Fragen. In einer emotionalen Situation wie dem Tod eines Angehörigen können die unterschiedlichen Ansichten über diese Frage zutage treten und Konflikte auslösen.

Wie in vielen Bereichen, die im letzten Lebensabschnitt eine Rolle spielen (Pension, Nachlass, Vorsorgeaufträge), ist auch hier das Schlüsselwort Vorsorge. Doch zuallererst gilt es zu klären: Wofür genau muss ich vorsorgen? Und wir schauen uns auch an: Wie viel kostet ein Todesfall?

Anschliessend erklären wir, wie man vorsorgen kann: mit Lösungen, die das Vorgehen vereinfachen und mit denen die Angehörigen Geld und Zeit sparen.

Kosten im Zusammenhang mit einem Todesfall

Medizinische Kosten

Diese Kosten können sehr unterschiedlich hoch sein, je nachdem, woran jemand stirbt. Die Gesundheitskosten im engeren Sinn sind davon abhängig, welche Franchise die verstorbene Person hatte(zwischen CHF 300 und 2'500.-).

Bei teuren medizinischen Behandlungen ist allenfalls auch der Selbstbehalt zu berücksichtigen. Dieser beläuft sich auf 10% der Behandlungskosten, die über die Franchise hinausgehen. Dieser Betrag ist für Erwachsene bei 700 Franken plafoniert. Bei einem Unfall kommen eventuell Ambulanz- oder Helikopterkosten hinzu, die nicht zwingend von der Krankenkasse übernommen werden. Rückführungskosten in die Schweiz, falls jemand im Ausland ernsthaft erkrankt, sind gemäss KVG ebenfalls nur teilweise gedeckt.

Selbst wenn jemand zu Hause stirbt, entstehen medizinische Kosten, da ein Arzt oder eine Ärztin vor Ort die Todesurkunde ausstellen muss. In diesem Fall müssen manchmal weitere Rechnungen bezahlt werden, etwa von einem Schlüsseldienst.

In diese Kategorie fallen auch Rechnungen von Alters- und Pflegeheimen, Spitex oder anderen Pflegeleistungen für die verstorbene Person.

Bestattungskosten

Nach den medizinischen Leistungserbringern sind in der Regel das Bestattungsamt oder ein Bestattungsunternehmen an der Reihe. Sie kümmern sich um die Beerdigung. Da deren Tarife und Leistungsangebot variieren, ist es schwierig, die Kosten für die Beerdigung genau einzuschätzen. Dies zeigte auch die Sendung ABE des Westschweizer Fernsehens RTS vom 30. Oktober 2018.

Ein «einfaches» Angebot des Bestattungsunternehmens umfasst: 

  • Leichenbergung
  • Bereitstellung einer Krypta oder Kapelle
  • Lieferung eines Sargs und/oder einer Urne
  • Administrative Schritte (z.B. Meldung an die Behörden)

Hinzu kommen Kosten im Zusammenhang mit der Trauerfeier:

  • Todesanzeigen in der Presse
  • Blumen
  • Miete eines Raums für die Trauerfeier
  • Beauftragung einer Person, welche die Trauerfeier leitet, oder eine Spende dafür an die Kirchgemeinde
  • Miete eines Raums für den Imbiss nach der Zeremonie
  • Getränke und Essen für den Imbiss
  • Versand von Danksagungen

Genannt seien schliesslich alle Beträge im Zusammenhang mit der Kremierung oder/und dem Grab. Falls ein Grabstein erwünscht ist können die Kosten dafür relativ hoch sein.

Laufende Kosten

Wie bereits erwähnt, treten die Erben an die Stelle der verstorbenen Person. Sie erben deren Vermögen (Gegenstände und Geld), aber auch deren Schulden und Rechnungen. Nachfolgend eine mögliche Liste der Rechnungen:

  • Mieten (Wohnung, Parkplatz)
  • Räumung der Wohnung und Entsorgen
  • Hypotheken
  • Leasing, andere Kredite
  • Versicherungen (Haushalt, Feuer, Fahrzeug)
  • Telefon / Internet
  • Abonnements (Fitness, Zeitungen, VOD-Dienste)
  • Alle weiteren laufenden Rechnungen.

«Versteckte» Kosten

Die oben genannten Posten sind bekannt und werden von den Trauerfamilien auch am ehesten erwartet. Doch es gibt je nach Situation und Nachlass der verstorbenen Person auch noch «versteckte» Kosten.

Zu nennen sind zunächst die Kosten im Zusammenhang mit einem Testament (falls eines vorhanden ist). Je nach Kanton wird dieses durch die Behörden (z.B. Zürich: Bezirksgericht) oder einen Notar (Genf) eröffnet. Diese Leistung ist kostenpflichtig. Genannt seien auch die Erbscheine, die gebührenpflichtig sein können. Insgesamt können sich diese Kosten auf mehrere Hundert Franken belaufen, was nicht gerade wenig ist.

Kosten, an die man vielleicht weniger denkt, sind:

  • Postumleitung für die verstorbene Person (52.- für Express)
  • Papeterieartikel (Couverts, Briefmarken, Druck) zur Erledigung von Aufgaben, für die es ein unterzeichnetes Papierdokument braucht
  • Die Gelbe Identifikation (25.- für eine Identifikation in einer Poststelle, wie sie von gewissen Finanzinstituten verlangt wird)
  • Entsperrung von Daten auf dem Computer der verstorbenen Person durch Spezialisten.

Zum Glück gibt es nicht nur unerwartete Kosten, sondern es stehen auch kostenlose Leistungen zur Verfügung. Dies gilt für allem für die Beerdigung. In der Schweiz stellen gewisse Gemeinden für Verstorbene kostenlos Grabplätze auf dem Friedhof oder einen Ort für die Trauerfeier zur Verfügung. Es gibt sogar kostenlose Begräbnisse, zum Beispiel in GenfZurich und St. Gallen oder auch im Kanton Basel-Stadt.

Gewisse Pensionskassen von staatlichen Arbeitgebern bieten zudem Leistungen für die Hinterbliebenen wie einen Pauschalbetrag an die Bestattungskosten oder zusätzliche Monatslöhne.

Kosten im Zusammenhang mit dem Nachlass

Nun kommen wir (endlich!) zum letzten finanziellen Posten bei einem Todesfall. Man könnte glauben, dass wenn ein Erbe schon mit Kosten verbunden ist, es dann dafür aber auch viel Geld umfasst.

Doch wenn das Vermögen einer Person zum Beispiel aus einem Haus besteht, bedeutet das nicht zwingend, dass diese Person auch viel Geld auf ihrem Konto hatte. Trotzdem sind Notariatskosten zu zahlen, wenn zum Nachlass eine Immobilie gehört.

Dasselbe gilt bei Annahme des Erbes unter öffentlichem Inventar (Erstellung eines Inventars der Aktiven und Passiven bei vermuteten Schulden der verstorbenen Person), oder auch bei einer amtlichen Liquidation (d.h. wenn der Nachlass durch die Behörden geregelt wird).

Diese Liquidation muss nicht zwingend von einer Amtsperson durchgeführt werden. Es kann auch ein Testamentsvollstrecker eingesetzt werden, der für seine Arbeit entschädigt wird. 

Diese Option ist zwar teuer, kann aber sinnvoll oder sogar notwendig sein, wenn es sich um einen komplexen Nachlass handelt oder in der Familie Konflikte bestehen. 

Gerade solche Konflikte gehen ins Geld (Kosten für Rechtsanwälte, Gerichte, Versiegelung usw.).

Damit Sie sich konkret vorstellen können, was das heisst, haben wir eine Schätzung basierend auf konkreten Erfahrungen durchgeführt. Diese Schätzung finden Sie hier.

Wo anfangen?

Bisher haben wir nur vom Geld gesprochen, aber auch das war schon viel. Hinzu kommen jedoch noch all die Zeit und Energie, die es für die genannten Arbeiten braucht. Zeit und Energie, die einem für anderes fehlt.

Was kann man also selbst tun, um die künftigen Erben zu entlasten? Zuerst sollte man vielleicht als wichtigsten Schritt die eigene persönliche und familiäre Situation analysieren und sich für sich selbst überlegen, was man eigentlich will.

Danach macht es Sinn, die persönlichen Überlegungen mit seinen Erben und Angehörigen zu besprechen. So verstehen sie die geäusserten Wünsche und lassen sich Konflikte sowie Missverständnisse vermeiden.

Je nachdem, was sich daraus ergibt, sind verschiedene Lösungen denkbar.

Mit welchen Lösungen lassen sich die Todesfallkosten reduzieren?

Das Couvert «unter der Matratze»

Beginnen wir mit dem Einfachsten: Irgendwo einen Geldbetrag in bar aufbewahren. Das ist einfach und geht ohne Formalitäten, und bei Bedarf kann die handelnde Person das Geld vor ihrem Tod für einen anderen Zweck ausgeben. Der Geldbetrag steht dann den Erben sofort zur Verfügung, auch wenn es natürlich keine Garantie gibt, dass sie ihn wie vorgesehen verwenden. Bei dieser Variante müssen die Beteiligten einander vertrauen.

Der grosse Nachteil dieser Lösung ist die mangelnde Sicherheit. Denn das Geld muss an einem Ort aufbewahrt werden, den die Erben kennen und zu dem sie Zugang haben, aber auch so, dass es bei einem Diebstahl nicht entdeckt und bei Feuer- oder Wasserschaden nicht verloren geht.

Vorteile: sehr einfache und flexible Lösung, Geld ist sofort verfügbar.

Nachteile: Sicherheit, ungewisse Verwendung des Geldes.

Ein Bankkonto

Einen Geldbetrag auf dem normalen Konto oder einem separaten Sparkonto speziell für die Todesfallkosten zu hinterlegen, ist eine weitere Lösung. Sie hat dieselben Vorteile wie die erste Lösung, nur dass das Couvert hier nicht physisch vorliegt, sondern elektronisch bei der Bank.

Auch diese Variante ist flexibel (das Geld ist nicht blockiert, sondern bis zum Tod verfügbar) und relativ schnell umgesetzt (auch wenn einige Schritte unternommen werden müssen).

Der grosse Nachteil besteht darin, dass das Geld den Erben nicht sofort zur Verfügung steht. Wenn das Bankkonto nur auf den Namen der verstorbenen Personen lautet, dauert es eine Weile, bis das Geld freigegeben wird. Das ist normalerweise erst dann möglich, wenn der Erbschein bzw. die Erbscheine vorliegen. Die Behörden benötigen dafür manchmal mehrere Wochen oder Monate. Ausserdem sind damit allenfalls gewisse Kosten verbunden (zum Beispiel Gebühren für Erbscheine).

Vorteile: einfach, flexibel, sicher.

Nachteile: Es geht lange, bis das Geld verfügbar ist, und es gibt keine Garantie dafür, wie es verwendet wird.

Lebensversicherung (oder Todesfallversicherung)

Wir wenden uns nun Lösungen zu, die gezielter auf Todesfälle ausgerichtet sind, und zwar als erstes dem Thema Lebensversicherung. Ihm könnte man einen eigenen Artikel widmen, wir fassen hier aber nur die wichtigsten Aspekte zusammen (weiter Informationen zu Vorsorge und Renten siehe unser Artikel zu diesem Thema). Dabei konzentrieren wir uns auf das Thema Todesfall. Die Erwerbsunfähigkeit lassen wir beiseite – sie wird durch die Lebensversicherungen abgedeckt.

Es gibt zwei Arten von Lebensversicherungen:

  • Die reine >Risikoversicherung (die manchmal auch Todesfallversicherung genannt wird)
  • Die gemischte Versicherung

Für unser Thema ist von Interesse, dass die reine Risiko-Lebensversicherung nur im Todesfall zur Anwendung kommt.

Die versicherte Person legt einen Betrag fest, der während einer bestimmten Anzahl Jahre garantiert wird. Diesen Betrag erhalten die Angehörigen (einmalig oder in Form einer Rente) zum Zeitpunkt des Todes der verstorbenen Person, falls dieser während der Vertragsdauer eintritt.

Die versicherte Person bezahlt eine Jahresprämie; es wird somit nichts angespart.

Die gemischte Lebensversicherung ist am stärksten verbreitet. Zweifellos deshalb, weil sie flexibler ist. Sie deckt das Todesfallrisiko, hat aber auch einen Sparanteil. Falls die versicherte Person noch nicht verstorben ist, wenn der Versicherungsvertrag ausläuft, erhält sie das Sparkapital.

Dank dieses «vielseitigen» Modells werden die gemischten Versicherungen häufig als Lösung für die individuelle Vorsorge (Säule 3a oder 3b) genutzt.

Unabhängig vom gewählten Versicherungsmodell hat eine solche Versicherung den Vorteil, dass das Geld schnell zur Verfügung steht, da die Überweisung des Versicherungsbetrags nicht an den Nachlass gekoppelt ist. Deshalb muss nicht auf die Erbscheine gewartet werden.

Auch wenn die Lebensversicherungen relativ günstig sind (die reinen Risikoprämien sind niedrig), ist nicht zu vergessen, dass auch sie etwas kosten. Und wie bei jeder Versicherung sind gewisse Dinge auch beim Abschluss einer Lebensversicherung zu beachten:

  • Versicherungssumme
  • Was die Versicherung deckt und was nicht (Tod im Ausland, Tod infolge einer psychischen Erkrankung oder eines Suizids usw.)
  • Die Risikoklassifikation (höhere Beiträge je nach Alter und Lebensstil wie Rauchen, Extremsport usw.)
  • Flexibilität des Vertrags (Rückkauf der Versicherung oder Vertragsumwandlung möglich?)

Schliesslich steht das Geld wie bei den zuvor genannten Lösungen den Erben zur Verfügung, es gibt jedoch keine Garantie, dass es gemäss dem Willen der verstorbenen Person verwendet wird, zum Beispiel bei der Trauerfeier.

Vorteile: Möglichkeit, den Angehörigen einen Geldbetrag zu garantieren, rasche Verfügbarkeit des Geldes, Sicherheit.

Nachteile: Es muss ein Vertrag abgeschlossen und die Bedingungen müssen sorgfältig gelesen werden, Kosten, nicht flexibel.

Wenn Sie eine günstige Lebensversicherung online abschliessen möchten, können Sie dies ebenfalls bei uns tun.

Bestattungsvorsorge 

Die Bestattungs- oder Sterbevorsorge ist die letzte Lösung, auf die wir hier eingehen. Sie ist am gezieltesten auf einen Todesfall und die damit verbundenen Kosten ausgerichtet. Und zwar so gezielt, dass sie sich auf die Beerdigung beschränkt, das heisst auf die Leistungen, die Bestattungsunternehmen anbieten.

Das Prinzip ist einfach: Die eigene Beerdigung wird noch zu Lebzeiten geplant und vorfinanziert. Wer so handelt, kann sicherstellen, dass sein letzter Wille respektiert und das Geld wirklich zum gewünschten Zweck verwendet wird. Das ist der grosse Vorteil dieser Lösung.

Die Möglichkeit, den Inhalt der Trauerfeier selbst zu bestimmen, hat zwei Seiten. Einerseits entlastet es die Angehörigen, weil sie weniger organisieren, weniger Rechnungen bezahlen und weniger Entscheidungen treffen müssen. Andererseits nimmt es ihnen die Möglichkeit zu entscheiden, wie sie von der verstorbenen Person Abschied nehmen wollen.

Als Lösung dieses Dilemmas empfehlen Bestattungsunternehmen im Allgemeinen, dass die Familienmitglieder die Beerdigung gemeinsam planen (oder zumindest darüber diskutiert), wie es diese Reportage des Westschweizer Fernsehens RTS zeigt.

Bei der Bestattungsvorsorge braucht es Vertrauen in das Bestattungsunternehmen. Zur Stärkung dieses Vertrauens und der Sicherheit sind die Unternehmen gesetzlich verpflichtet, bei Inflation eine gleichwertige Leistung zu erbringen und im Konkursfall das Geld zurückzuerstatten. Hingegen sind Steuererhöhungen (MWST, Beerdigungsgebühren) nicht durch einen solchen Bestattungsvorsorgevertrag gedeckt.

Die Bestattungsvorsorge ist nicht jedermanns Sache, stösst aber auf immer mehr Anklang: In der Westschweiz wurden 2016 laut einem Bericht der Zeitung 24 Heures fast 15% der Beerdigungen im Voraus geregelt.

Auch in Frankreich sind diese Vorsorgeverträge beliebt, auch wenn dabei gewisse Versicherungsmodelle umstritten sind.

In der Deutschschweiz legen immer mehr Leute ihren letzten Willen und ihre Wünsche in einer so genannten «Anordnung im Todesfall» fest. Dass die Beerdigung im Voraus finanziert wird, ist hingegen seltener. Doch auch diese Lösung scheint seit einigen Jahren an Beliebtheit zu gewinnen.

Vorteile: Das Geld wird auf jeden Fall für den vorgesehenen Zweck verwendet, der Wille der verstorbenen Person wird befolgt, die Angehörigen werden entlastet.

Nachteile: Vor dem Tod ist das Geld blockiert, es sind nur die Kosten der Beerdigung gedeckt, die Angehörigen können wenig mitbestimmen.

Eine Bilanz

Nachdem die obigen Lösungen alle vorgestellt wurden, könnte man sich nun fragen, welche Lösung am besten ist. Doch wahrscheinlich ist das gar nicht die entscheidende Frage. Wichtiger ist wohl, welche Lösung am besten zur eigenen Situation passt. Dazu einige einfache Fragen:

  • Wer sind die Erben?
  • Wie sieht wohl die finanzielle Situation der verstorbenen Person aus?
  • Werden Kosten anfallen, die schnell beglichen werden müssen?
  • Welche Art von Trauerfeier ist gewünscht, wie gross ist das Budget dafür?
  • Wie stehen die Erben dazu? Was halten sie davon?

Wenn man diese Fragen für sich selbst beantwortet und mit den Angehörigen bespricht, lassen sich so Zeit und Energie sparen. So wird vermieden, dass man sich in Vermutungen darüber verliert, was «die verstorbene Person gewollt hätte», oder dass latente Konflikte aufflammen, die je nachdem zu hohen Kosten führen können.

Anzumerken ist auch, dass keine der erwähnten Lösungen die übrigen ausschliesst. Es ist durchaus möglich, Folgendes zu kombinieren:

  • Einen Geldbetrag in bar für die laufenden Ausgaben, die rasch bezahlt werden müssen, hinterlegen.
  • Eine reine Risiko-Lebensversicherung abschliessen, die den Hinterbliebenen Schutz bietet.
  • Einen Vertrag zur Bestattungsvorsorge abschliessen.

Ergänzend gibt es weitere Optionen, die alle das Ziel haben, Zeit und Geld zu sparen. Wie erwähnt, gilt es nach einem Todesfall in der Regel viele zeitaufwändige Dinge zu erledigen. Dabei kann eine Lösung wie Tooyoo dabei helfen, seine Daten und Hinterlassenschaft weiterzugeben.

Im Kern geht es darum, sich über die eigenen Wünsche im Klaren zu sein und beruhigt sagen zu können, dass man alles Notwendige vorgekehrt hat. Denn es wäre schade, wenn unser eigener Tod uns das Leben schwer machen würde.