Was die Erben erwartet


Auch ein geregelter Nachlass mit einem Testament bringt verschiedene administrative Anforderungen mit sich. Erfahren Sie, welche das sind.

Das Friedensgerich im Bezirk der verstorbenen Person nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • Testament ausfindig machen und prüfen, falls ein solches vorhanden ist
  • Daten zur verstorbenen Person zusammenstellen
  • Erbbescheinigungen

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass jedes Testament der zuständigen Behörde zu übergeben ist.

Die Erben werden dann zur Testamentseröffnung eingeladen. Dieser findet innerhalb eines Monats nach der Aushändigung an die Gerichtsbehörden statt.

Die von den Testamentsbestimmungen betroffenen Personen werden informiert (gesetzliche oder eingesetzte Erben; Vermächtnisnehmer; Auflagenbegünstigte; Testamentsvollstrecker).

Die Erben können eine Erbbescheinigung verlangen, mit dem sie ihre Ansprüche nachweisen können. Sie benötigen dies, um gewisse Schritte bei Dritten einleiten zu können (Banken, Versicherungen usw.).

Die Erben können dann das Erbe antreten und müssen die jeweiligen Steuern darauf entrichten.

Die Rolle des Notars bei Erbschaften

Die erwähnten Schritte erfolgen unter Beizug eines Notars, den die Erben frei wählen können. Dieser übernimmt verschiedenen Aufgaben, insbesondere:

  • die Kontaktaufnahme mit der kantonalen Verwaltung (unter anderem für Steuerfragen)
  • die Beratung für die Erben, wie sie am besten zu ihrem Erbe kommen
  • Ausstellen von Erbbescheinigungen für Erben, mit denen diese gegenüber gewissen Stellen ihre Ansprüche nachweisen können (Banken, Versicherungen usw.)

Beratungsstellen bei Problemen mit Erbschaften

Die Frage des Erbens stellt sich stets in einer emotional schwierigen Zeit kurz nach dem Verlust einer nahestehenden Person. Verschiedene Stellen versuchen, den Angehörigen in dieser Zeit das Leben zu erleichtern. Dazu gehört neben Vereinigungen, die sich um Trauernde kümmern, insbesondere die Prosenectute, die sich sehr für das Wohlergehen von älteren Menschen engagiert. Dazu gehören unweigerlich auch Fragen zum Lebensende.

Bei Rechtsstreitigkeiten rund um Erbschaften ist zudem die Hilfe eines Rechtsanwalts häufig wertvoll. Falls nicht genügend Mittel vorhanden sind, kann bei der kantonalen Verwaltung Rechtshilfe beantragt werden.

Andere Dienste wie Tooyoo erleichtern die notwendigen Schritte ebenfalls. Insbesondere durch die zentrale, sichere und leicht zugängliche Aufbewahrung von wichtigen Dokumenten einer Person.

Ans Danach zu denken, ist wichtig

Noch vor dem Testament oder den Erbfragen sollte die letzte Lebensetappe allgemein vorbereitet werden. Denn es ist wichtig, gewisse Vorkehrungen zu treffen, um ruhig in die Zukunft blicken zu können. Nachfolgend eine Liste mit den Punkten, die im Voraus geregelt werden können:

[CHECKLISTE] Vorsorgen fürs Lebensende:

Mit den Links auf den Text der Checkliste erhalten Sie weitere Auskünfte und Anweisungen zum genauen Vorgehen in den einzelnen Punkten

  • Pensionierung
    • Renten schätzen, Lebensstil dem neuen Einkommen anpassen, sanften Übergang planen
  • Gesundheit
    • Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung verfassen, Wünsche mit den Angehörigen besprechen
  • Erben
    • Überlegen, wer was erhalten soll, Testament erstellen, Wünsche mit den Erben besprechen, digitales Erbe
  • Begräbnis
    • Wünsche zum Begräbnis, Vorgehen im Todesfall
  • Wichtige Dokumente im Zusammenhang mit allen aufgelisteten Punkten
    • Digitaler Safe, via Tooyoo.ch, zum Aufbewahren persönlicher Dokumente. Gesicherter Zugriff für Vertrauenspersonen zum gewünschten Zeitpunkt

Ja, vorsorgen ist wichtig. Denn all diese konkreten administrativen und materiellen Aspekte werden unsere Angehörigen in eine Moment bewältigen müssen, in dem sie keine andere Sorge haben sollten als ihre Trauer. Wenn wir uns erinnern, was wir mit einer nahestehenden Person geteilt haben, dann erinnern wir uns auch daran, was wir erlebt haben, als sie von uns gegangen ist. Und diese Erinnerungen sollten unbeschwert sein. Wäre das nicht das schönste Erbstück überhaupt?