Was ist nach einem Todesfall in der Schweiz zu unternehmen?


Der Verlust eines geliebten Menschen ist immer sehr emotional. Und gerade in dieser schweren Zeit müssen die Hinterbliebenen zahlreiche administrative und rechtliche Aufgaben erledigen. Deshalb ist es wichtig, zu wissen, was genau bei einem Todesfall unternommen werden muss, um diesen manchmal langwierigen Prozess zu vereinfachen.

In der Schweiz sind die Todesfallbestimmungen kantonal geregelt und von Kanton zu Kanton verschieden. Das gilt auch für die zu kontaktierenden Behörden bzw. für deren Namen. Im Grossen und Ganzen ist das Vorgehen jedoch überall ähnlich. Und der erste Schritt ist überall gleich. Hier können Sie eine Checkliste für einen Todesfall herunterladen: Checkliste

Todesbescheinigung beantragen

Dieses Dokument ist unbedingt notwendig, um die zuständigen Behörden über den Todesfall zu informieren. Bei einem Todesfall daheim muss ein Arzt kontaktiert werden, der die Bescheinigung ausstellt.

Wenn die Person in einem Krankenhaus oder Altersheim stirbt, wird sich das Pflegepersonal um diesen Schritt kümmern.

Bei einem assistierten Suizid ist ein Arzt anwesend und erstellt die Todesbescheinigung.

Bei einem nicht natürlichen Tod (z. B. durch einen Unfall oder ein Verbrechen) muss an erster Stelle die Polizei informiert werden.

Kann in der Schweiz eine Autopsie verlangt werden?

Natürlich kann eine Autopsie verlangt werden, und zwar von folgenden Personen:

  • Vom Verstorbenen (mittels schriftlicher Erklärung)
  • Von einem Familienmitglied
  • Von der Polizei oder dem Gericht, im Rahmen einer Ermittlung
  • Von der Gesundheitsbehörde, aus hygienischen Gründen

Autopsien werden nämlich nicht nur in Kriminalfällen durchgeführt. So kann beispielsweise auch die Qualität der medizinischen Versorgung ausgewertet oder ein genetischer Defekt untersucht werden. Eine Autopsie ist also möglich und manchmal ein wichtiger Schritt in der Trauerphase.

Patientenverfügung und Wünsche nach dem Tod

Ausserdem muss man sich Gedanken über die medizinischen Wünsche des Verstorbenen machen, insbesondere im Hinblick auf eine Organspende. Immer mehr Körper werden der Wissenschaft gespendet. Deshalb ist es wichtig, nach entsprechenden, vom Toten geschriebenen Unterlagen zu suchen. Auch andere Familienmitglieder sollten gefragt werden; vielleicht wurden die Wünsche mündlich weitergegeben. Für weitere Informationen zum Thema lesen Sie am besten unseren Artikel zur Patientenverfügung.

Den Todesfall beim Zivilstandsamt melden

Nach Erhalt der Todesbescheinigung muss das Zivilstandsamt des Sterbeortes kontaktiert werden. Auf der Website des Bundes können die zuständigen Behörden ermittelt werden. Auch Bestattungsunternehmen übernehmen zuweilen diese Aufgabe.

Je nach Kanton werden unterschiedliche Unterlagen verlangt. Idealerweise sind das:

  • Die Sterbeurkunde
  • Eine Wohnsitzbescheinigung (oder das Familienbüchlein)
  • Eine Identitätskarte oder einen Pass
  • Eine Heirats- oder Zivilstandsurkunde
  • Eine Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung (bei Ausländern)

Einige Kantone sind nicht so anspruchsvoll wie andere und übernehmen sogar das Sammeln der notwendigen Papiere.

Der Todesfall muss innerhalb von zwei Tagen gemeldet werden.

Den Todesfall der Wohngemeinde melden

Je nach Wohnort der verstorbenen Person müssen auch die Gemeindebehörden informiert werden. Wie wir später noch sehen werden, bieten zahlreiche Schweizer Gemeinden kostenlose Leistungen für Beerdigungen und Kremationen an.

Tod eines Schweizers im Ausland

Wenn eine Schweizerin oder ein Schweizer im Ausland stirbt, müssen die örtlichen Behörden informiert werden. Sie werden dann die Schweizer Botschaft oder das Konsulat kontaktieren, das sich um die Meldung an die betroffenen Einheiten in der Schweiz kümmert und auch die Rückführung der Leiche in die Schweiz organisiert. Die Kontaktangaben der Schweizer Vertretungen im Ausland stehen auf der Website des Bundes. Bei Personen mit mehreren Staatsangehörigkeiten müssen die Botschaften dieser Länder informiert werden.

Die Angehörigen mittels Leidzirkular informieren

Nach den offiziellen und administrativen Schritten müssen die Angehörigen des Verstorbenen informiert werden. Dieser Schritt kann delikat sein und sollte nicht voreilig erfolgen. Es gilt, die Gefühle aller zu berücksichtigen.

Je nachdem, wie nahe die betroffenen Personen dem Verstorbenen standen, erfolgt die Information:

Im Internet gibt es zahlreiche bereits vorgefertigte Texte. Die Mitteilung muss jedoch persönlichen Charakter haben. Die Mitteilung für die breitere Öffentlichkeit dagegen untersteht einigen Regeln.

Diese Dienstleistungen werden ebenfalls von den Bestattungsunternehmen angeboten.

Die Bestattung organisieren

In der Schweiz hat die Bestattung 48 bis 98 Stunden nach dem Tod zu erfolgen. Je nach Region kann die Bestattung bis zu fünf Tagen später organisiert werden, sofern die Leiche in einem Kühlraum gelagert wird.

Nicht selten hat der Verstorbene vorgängig Angaben zur Art der Abdankung gemacht. Wie bei der Patientenverfügung ist es wichtig, unterzeichnete Dokumente zu suchen oder die Angehörigen zu fragen.

Die Wahl der Bestattungsart

Das weitere Vorgehen hängt stark mit der bevorzugten Bestattungsart zusammen. Laut Swissinfo gibt es in der Schweiz immer mehr verschiedene Riten für die Bestattung. Sie werden in einem entsprechenden Artikel aufgeführt.

Unabhängig von der Form gilt es eine bestimmte Logistik zu beachten:

  • Transport der Leiche
  • Wahl von Ort, Datum und Uhrzeit der Bestattung
  • Liste der einzuladenden Personen
  • Meldung über die Bestattung (beispielsweise mittels Todesanzeige)

Es gibt zwar immer mehr verschiedene Riten; Beerdigungen und Kremationen mit einer (religiösen oder nicht religiösen) Feier in einer Kultstätte werden jedoch am häufigsten gewählt. Oft wird auch die Begleitung und Betreuung durch ein Bestattungsinstitut in Anspruch genommen.

Wir werden hier auf einige für die Organisation der Bestattung wichtigen Punkte eingehen.

Die Rolle des Bestattungsunternehmens

Man kann zu Unrecht das Gefühl haben, dass Kirchen und andere Kultstätten eine breite Dienstleistungspalette anbieten. In Tat und Wahrheit stellen sie einen Raum und eine Kirchenperson zur Verfügung. Den ganzen Rest übernimmt normalerweise das Bestattungsunternehmen.

Ein privates oder ein offizielles Bestattungsunternehmen kann schon früh unterstützend eingreifen, sei es bei administrativen Aufgaben oder bei der Organisation der Bestattung.

Es agiert als Koordinator zwischen der Familie des Verstorbenen und den diversen Einrichtungen. Es kann aber auch Leistungen erbringen, beispielsweise die Thanatopraxie und die Betreuung des Toten.

Welches Bestattungsunternehmen wählen?

Die Liste der in Ihrem Kanton tätigen Bestattungsunternehmen erhalten Sie direkt beim Kanton, den Krankenhäusern und den Altersheimen. Online stehen mehrere Listen von Unternehmen zur Verfügung, beispielsweise die Liste des schweizerischen Verbands der Bestattungsdienste. Hier sind alle Dienstleister aufgeführt, die Respekt vor den moralischen und regionalen Bräuchen haben und die geltenden Gesetzesbestimmungen einhalten. Diese Liste ist aber nicht vollständig.

In alle Fälle ist es ratsam, die Tarife für jede Dienstleistung anzufragen. Eine Bestattung kann teuer werden. Unabhängig von den verfügbaren Mitteln ist es besser, den Preis im voraus zu kennen und einen Kostenvoranschlag anzufordern. Beispielsweise kosten Leistungen am Wochenende mehr.

Das Bestattungsunternehmen kann unabhängig vom Wohnort frei gewählt werden.

Was kostet ein Todesfall?

Die Frage ist zwar legitim; eine genaue Antwort ist jedoch unmöglich. Abgesehen von der Wahl des Bestattungsinstituts und den ihm übertragenen Aufgaben (vollständige oder teilweise Organisation) gibt es starke Schwankungen.

Wie bereits erwähnt gibt es zahlreiche Bestattungsriten, wodurch die Kosten ungeheuer variieren können.

Bei einer gewählten Bestattungsart gibt es ausserdem unterschiedliche Dienstleistungsniveaus. So kostet ein Standardsarg rund CHF 1000; einige Modelle sind jedoch sehr viel teurer.

Um eine Zahl zu erhalten, stützen wir uns auf eine Umfrage von Le Matin: Vor einigen Jahren schätzte die Zeitung die durchschnittlichen Kosten für eine Beerdigung auf CHF 8000 und für eine Kremation auf CHF 5300.

Hilfe bei der Bezahlung einer Bestattung

Wie bereits erwähnt bieten viele Gemeinden über Bestattungsinstitute kostenlose Leistungen an (Beerdigung, Kremation, Trauerzug usw.); deshalb ist es von Vorteil, sich vorgängig zu erkundigen, insbesondere, wenn die Angehörigen nicht viel Geld haben.

Es ist auch möglich, sich an die Bank der verstorbenen Person zu wenden, um für die Bezahlung der Bestattungskosten Mittel freizugeben. Die meisten Bankinstitute sperren die Konten nach dem Tod (für die Steuerabrechnung bei der Nachlassregelung); einige Banken lassen jedoch mit sich reden.

Der Nachlass

Nach der Bestattung ist es an der Zeit, sich um die anderen administrativen Aspekte zu kümmern. Dieser Moment der Andacht hat viel Zeit und Energie beansprucht; aber es gibt trotzdem noch viel zu tun. Die Erben „vertreten“ den Verstorbenen als gesetzliche Vertreter bei allen weiteren Schritten. Und die Nachlassregelung ist vermutlich der wichtigste Schritt.

Das Testament

Jedes entdeckte Testament muss umgehend an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden.

Vielleicht wurde das Testament bei einem Notar oder einer Vertrauensperson hinterlegt.

Das Vorgehen ist von Kanton zu Kanton verschieden, aber normalerweise kümmert sich das Friedengericht des Wohnbezirks des Verstorbenen um die Nachlassfragen. Das Friedensgericht wurde vom Zivilstandsamt über den Tod informiert und hat alle Angaben über den Verstorbenen zusammengetragen. Es beurkundet die Erben und ‑ sofern vorhanden ‑ das Testament. Um gültig zu sein, muss ein Testament bestimmte Regeln einhalten, die wir aufgelistet haben.

Erben in der Schweiz

Die Nachlassfrage ist komplex; wir werden hier einige der wichtigsten Grundlagen aufführen. Zusammengefasst gibt es folgende Arten von Erben:

  • eingesetzte Erben (im Testament bestimmt)
  • gesetzliche Erben (Ehepartner und Nachkommen)

Die Erben haben verschiedene Möglichkeiten:

  • Sie können das Erbe annehmen

In diesem Fall erhalten sie das Vermögen und bezahlen die Schulen. Normalerweise geht der Staat davon aus, dass das Erbe angenommen wird.

  • Errichten eines öffentlichen Inventars

Das Vermögen und die Schulden werden aufgelistet. Diese Lösung ist ideal, wenn davon auszugehen ist, dass der Verstorbene Schulden hatte.

  • Eine amtliche Liquidation verlangen

Die Schulden werden mit dem Vermögen beglichen, und die Erben erhalten den Rest.

  • Das Erbe ausschlagen

Das Erbe wird nicht angenommen. Diese Option ist zu wählen, wenn die Schulden höher sind als das Vermögen.

Eine verstorbene Person vererbt nämlich sowohl ihr Vermögen als auch ihre Schulden weiter. Die Erben übernehmen ausserdem unterzeichnete Verträge und Vollmachten, die dann widerrufen werden müssen. Es ist also wichtig, vor einer Entscheidung die finanzielle Situation des Verstorbenen zu analysieren.

Erbverträge, Eheverträge und Scheidungsurkunden haben ebenfalls Auswirkungen auf die Nachlassregelung.

Um alles über die Nachlassregelung zu erfahren (gesetzliche Bestimmungen, Testament, Vermächtnis, Erbe usw.), lesen Sie am besten unseren detaillierten Artikel zum Thema.

Die Rolle des Notars

All diese Schritte werden gemeinsam mit einem frei wählbaren Notar unternommen, der insbesondere folgende Aufgaben übernimmt:

  • Bindeglied zur kantonalen Verwaltung (auch für Steuerfragen)
  • Berater der Erben zur besten Möglichkeit, um das Erbe zu erhalten
  • Erstellen von Bescheinigungen für die Erben, damit sie sich bei Banken, Versicherungen usw. rechtfertigen können.

Weitere administrative Schritte bei einem Todesfall

Die Nachlassregelung kann mehrere Monate dauern; deshalb müssen andere Schritte vorgezogen werden.

Am wichtigsten ist die Wohnsituation, vor allem, wenn der Verstorbene Mieter war. Die Kündigungsfrist für Wohnräume beträgt normalerweise drei Monate. Eine verspätete Meldung des Todesfalls beim Eigentümer hätte zur Folge, dass die Angehörigen eine oder mehrere zusätzliche Monatsmieten bezahlen müssten.

Was soll mit dem Wohnraum der verstorbenen Person geschehen?

Wenn die Familie die Wohnung in einer kürzeren Frist räumen kann, wird ein verständnisvoller Vermieter vielleicht einer vorzeitigen Auflösung des Mietvertrags zustimmen.

Vier Schritte müssten unternommen werden:

  • Den Mietvertrag beim Vermieter kündigen
  • Die Möbel und Gegenstände unter den Erben aufteilen (sofern im Testament nichts Entsprechendes vorgesehen ist)
  • Eine Liste der Wertgegenstände erstellen (wenn das nicht bereits der Notar gemacht hat)
  • Die Wohnung räumen und reinigen

Massnahmen bei den Banken im Todesfall

Die Vorgehensweise ist je nach Bank unterschiedlich. Meistens sperrt die Bank das Konto des Verstorbenen nach seinem Tod, um:

  • die Höhe der Erbschaftssteuer zu berechnen
  • die Interessen der Erben zu wahren

Die Familie muss sich bei der Bank mittels Erbschein ausweisen. Vollmachten müssen widerrufen werden, damit das Konto des Verstorbenen verwaltet werden kann.

Bis zur definitiven Aufteilung des Erbes bilden die Erben eine Erbengemeinschaft; Entscheide können nur im Kollektiv getroffen werden. Geldbezüge und die Auflösung des Kontos müssen also von allen genehmigt werden.

Um das Vorgehen zu erleichtern, sollte es normalerweise möglich sein, nur einen einzigen Vertreter der Erben zu bestimmen.

Im Todesfall zu benachrichtigende Einrichtungen

Bei einem Todesfall müssen zahlreiche Institutionen benachrichtigt werden (einige wurden vielleicht schon durch den Notar benachrichtigt):

  • Wohnungseigentümer / Liegenschaftsverwaltung
  • Arbeitgeber
  • Bank
  • Versicherungsgesellschaften (Krankenkasse, Lebens- und Unfallversicherung usw.)
  • AHV
  • Steuerbehörde
  • Motorfahrzeugkontrolle
  • Vereine und Clubs, in denen der Verstorbene Mitglied war
  • Zeitungen, die er abonniert hatte
  • Vom Verstorbenen genutzte IT- und Webdienste

Tod einer verbeiständeten (bevormundeten) Person

Mit dem Tod einer bevormundeten (verbeiständeten) Person endet dieses Mandat. Nun müssen sich die Erben um alles Weitere kümmern.

Der dem Verstorbenen zugeteilte Sozialarbeiter ‑ im Rahmen eines Mandats oder einer karitativen Einrichtung ‑ ist nicht befugt, anstelle möglicher Erben zu handeln.

Drei Dinge, an die kaum gedacht wird

  1. Die Lastschriftverfahren auf den Bankkonten annullieren
  2. Die Rückerstattung vorgängig einbezahlter Leistungen verlangen (z. B. Krankenkassenprämien)
  3. Sicherstellen, dass der Verstorbene nicht pflegender Angehöriger oder Vormund war oder sich um Haustiere anderer Personen kümmerte

Den digitalen Nachlass verwalten

Heutzutage nimmt der digitale Nachlass einen immer grösseren Stellenwert ein. Und das wird sich in nächster Zeit kaum ändern.

Denken Sie nur an die Netzgeräte und IT-Dienste, die Sie nutzen und die alle passwortgeschützt sind.

Und jetzt stellen Sie sich vor, wie viele das in zehn, 15, 20 oder sogar 40 Jahren sein werden..... Sehen Sie?

Wie wir bereits in einem früheren Artikel geschildert haben, ist diese Problematik neu und gibt zu mehreren Fragen Anlass.

Ungenügende Lösungen

Online-Plattformen und -Dienste interessieren sich auch für das Thema, aber ihre Lösungen sind noch nicht optimal, wie RTS im Januar 2018 aufzeigte.

In den meisten Fällen kann die Schliessung eines Online-Kontos beantragt werden, beispielsweise bei Twitter, Apple und Facebook. Die damit verbundenen Daten werden jedoch nicht übermittelt.

Somit verschwinden Fotos, Videos und andere Unterlagen. Es kann sich um administrative Unterlagen oder um Erinnerungen handeln.

Gesetzliches Vakuum

Erst wenige Länder haben diese Rechtsunsicherheit bereinigen können, da sich Erbrecht und Datenschutz im Clinch befinden. In der Schweiz befindet sich der entsprechende Entwurf in der Vernehmlassung und könnte Antworten auf diese Fragen geben.

Die meisten IT-Firmen sind jedoch aus dem Ausland; deshalb wird sich in naher Zukunft wohl kaum eine Lösung abzeichnen.

Neue Herausforderungen mit alten Tools

Es ist wichtig, dem Problem des digitalen Nachlasses vorzugreifen. Sie können beispielsweise alle Informationen zu Ihren digitalen Konten an einem sicheren, geschützten Ort aufbewahren: Weblinks, Benutzernamen, Passwörter.

Ausserdem müssen diese Unterlagen regelmässig aktualisiert werden.

Informieren Sie eine Person Ihres Vertrauens, damit diese Daten nicht zu Ihren Lebzeiten gegen Ihren Willen verwendet werden.

Eine einfache und effiziente Lösung

Es gibt auch eine digitale Möglichkeit. Über Tooyoo können Sie unter anderem Ihre digitalen Benutzerangaben speichern und die Person(en) bestimmen, die diese Angaben nach Ihrem Tod erhalten sollten. Ihre Daten werden verschlüsselt auf einem Server in der Schweiz gespeichert. Solange Ihr Tod nicht durch eine gültige Todesbescheinigung bei tooyoo offiziell bestätigt ist, haben nur Sie Zugriff auf diese Informationen.

Nachdem die Angehörigen den Nachlass 2.0 regeln konnten, müssen sie als Hinterbliebene wahrscheinlich noch weitere Massnahmen ergreifen.

Es gibt Hinterlassenenrenten

Die Erben müssen den Todesfall nicht nur der AHV-Ausgleichskasse und der BVG-Stiftung des Verstorbenen melden; sie müssen auch nachfragen, ob sie Anspruch auf Ersatzleistungen haben.

Witwen und Witwer werden unter bestimmten Voraussetzungen entschädigt; darauf gehen wir in unserem Artikel über Renten ein.

Bei Waisen ist es einfacher: Kinder, die einen oder beide Elternteile verlieren, haben bis zum Alter von 18 Jahren Anspruch auf eine bzw. zwei Renten. Bei Waisen in Ausbildung kann das Alter bis auf 25 Jahre erhöht werden.

Das gilt auch für die vom Verstorbenen abgeschlossenen Lebensversicherungen. Diese Punkte muss der Notar bei der Aufteilung des Vermögens der verstorbenen Person klären.

Abgesehen von der finanziellen Unterstützung gibt es den emotionalen Aspekt.

Die Trauerbegleitung in der Schweiz

Die Last der offiziellen Unterlagen sollte auf keinen Fall die Gefühle der Angehörigen nach dem Verlust eines lieben Menschen erdrücken. Es gibt verschiedene Strukturen, um die Hinterbliebenen durch die Trauerphase zu begleiten. Sie organisieren Workshops, Gesprächsgruppen, Konferenzen usw. Da gibt es zum Beispiel:

Diese Hilfsorganisationen haben ihren Sitz zwar in bestimmten Kantonen; die meisten verfügen jedoch über eine telefonische Hotline oder bieten Leistungen an, die nicht geografisch begrenzt sind.

Das Schlüsselwort: vorausplanen

Das System in der Schweiz mit seinen regionalen Eigenheiten ist komplex, und die entsprechenden Massnahmen (Notar, Bestattungsunternehmen usw.) können teuer werden.

Ausserdem muss alles schnell erfolgen (zwei bis vier Tage für die Organisation der Bestattung), und das in einem Moment, der eigentlich der Besinnung und der Trauer gewidmet sein sollte.

Eines ist ganz klar: Verschiedene Schritte und Massnahmen können bereits vor dem Tod geplant werden.

So wird auch sichergestellt, dass die eigenen Wünsche im Fall einer Handlungsunfähigkeit oder bei medizinischen Notfällen respektiert werden.

Anhand klarer Angaben und Verfügungen werden Spannungen und Missverständnisse zwischen den Angehörigen aufgrund unterschiedlicher Auslegungen verhindert.

[CHECK LIST] Das kann vorbereitet werden:

Über die Links im Text der Checklist können Sie weitere Informationen und das genaue Vorgehen aufrufen.

  • Die administrativen Unterlagen (Versicherungspolicen, Mietvertrag usw.) an einem sicheren Ort aufbewahren und diesen den Angehörigen mitteilen
  • Die Erben über die finanzielle Lage informieren
  • Ein gültiges Testament erstellen
    • Das Testament bei einem Notar hinterlegen
    • oder einer Vertrauensperson übergeben
  • Einen Vorsorgeauftrag erstellen
  • Eine Patientenverfügung erstellen
  • Alle Informationen zum digitalen Nachlass an einem sicheren Ort
    • hinterlegen und regelmässig aktualisieren sowie eine Person bestimmen, die diese Informationen nicht missbraucht
    • Am besten auf einem verschlüsselten Server, wo diese Informationen Ihren Angehörigen erst im Todesfall weitergeleitet werden, beispielsweise über Tooyoo

Tooyoo bietet zahlreiche Lösungen, um das Vorgehen zu vereinfachen

Vorsorgedossier, automatisches Erstellen von Kündigungsschreiben, medizinische Weisungen und Informationen, Organisation der Bestattung, ...

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